Datenschutzerklärung
Digitalen Dienst im Sinne des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG). Dabei werden die von Ihnen benötigten Daten gemäß den gesetzlichen Vorgaben verarbeitet, insbesondere denen des DDG und der seit dem 25.05.2018 unmittelbar geltenden EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Verbindung mit dem Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW).
Für die Meldung von Hinweisen nach dem Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (HinSchG) an die interne Meldestelle des Kreises Kleve erfolgt ggf. die Verarbeitung der von Ihnen gemeldeten personenbezogenen Daten auf der Grundlage von § 10 HinSchG in Verbindung mit Artikel 6 (1) c) und e) der DS-GVO sowie § 3 DSG NRW. Ihre in diesem Zusammenhang zu verarbeitenden personenbezogenen Daten sind zweckgebunden. Die Daten werden nur für die genannten Zwecke verarbeitet, für die sie erhoben wurden. Nach § 10 (2) HinSchG ist die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Artikel 9 Absatz 1 DS-GVO zulässig, wenn dies zur Erfüllung der Aufgaben der internen Meldestelle des Kreises Kleve erforderlich ist.
Diese Aufgaben umfassen den Schutz von hinweisgebenden Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die interne Meldestelle des Kreises Kleve melden sowie den Schutz der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind, sowie sonstiger Personen nach
§ 1 HinSchG, die von einer Meldung betroffen sind.
§ 1 HinSchG, die von einer Meldung betroffen sind.
Zur Erfüllung des vorgenannten Zwecks werden Ihre Daten ausschließlich im Rahmen datenschutzrechtlicher Zulässigkeiten an folgende Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern übermittelt:
- Hinweisgeberschutzsystem VISPATO zum Zwecke der Entgegennahme und Übermittlung von Meldungen im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung und zur Kommunikation mit Hinweisgebenden
- Kommunales Rechenzentrum Niederrhein (Nutzung eines Dokumentenmanagementsystems im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung für von der Meldestelle anonymisierte/pseudonymisierte Inhalte von Hinweisen oder auch von personenbezogenen Daten im Rahmen der nachfolgend beschriebenen Ausnahmen.
Gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 HinSchG hat die interne Meldestelle des Kreises Kleve die Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Personen, der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind, und der sonstigen in der Meldung genannten Personen zu wahren. Personenbezogene Daten dürfen grundsätzlich von der internen Meldestelle nicht offengelegt werden. Ausnahmen davon sind in § 9 HinSchG ausdrücklich geregelt und an strenge Voraussetzungen geknüpft.
Im Rahmen der Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen können, wenn die Voraussetzungen des § 9 HinSchG vorliegen, personenbezogene Daten (ggf. zusätzlich) an folgende Empfänger weitergeleitet werden:
Im Hinblick auf die hinweisgebende Person:
Strafverfolgungsbehörden: in Strafverfahren auf Verlangen der Strafverfolgungsbehörden
Verwaltungsbehörden: aufgrund einer Anordnung in einem einer Meldung nachfolgenden Verwaltungsverfahren einschließlich verwaltungsbehördlicher Bußgeldverfahren
Gerichte: aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung
Strafverfolgungsbehörden: in Strafverfahren auf Verlangen der Strafverfolgungsbehörden
Verwaltungsbehörden: aufgrund einer Anordnung in einem einer Meldung nachfolgenden Verwaltungsverfahren einschließlich verwaltungsbehördlicher Bußgeldverfahren
Gerichte: aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung
Im Hinblick auf Personen, die Gegenstand einer Meldung sind, sowie sonstige Personen, die von einer Meldung betroffen sind:
Strafverfolgungsbehörden: in Strafverfahren auf Verlangen der Strafverfolgungsbehörden
Beschäftigungsgeber: sofern dies für interne Untersuchungen beim Beschäftigungsgeber oder in einer bestimmten Organisationseinheit oder falls dies im Rahmen einer Folgemaßnahme nach § 18 HinSchG erforderlich ist
Verwaltungsbehörden: aufgrund einer Anordnung in einem einer Meldung nachfolgenden Verwaltungsverfahren, einschließlich verwaltungsbehördlicher Bußgeldverfahren
Gerichte: aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung
Zuständige Stellen: Falls die interne Meldestelle nicht zuständig für eine Meldung oder ist es ihr nicht möglich, dem gemeldeten Verstoß innerhalb einer angemessenen Zeit weiter nachzugehen, so wird die Meldung unverzüglich an die jeweilige für die Aufklärung, Verhütung und Verfolgung des Verstoßes zuständige Stelle weitergeleitet.
Strafverfolgungsbehörden: in Strafverfahren auf Verlangen der Strafverfolgungsbehörden
Beschäftigungsgeber: sofern dies für interne Untersuchungen beim Beschäftigungsgeber oder in einer bestimmten Organisationseinheit oder falls dies im Rahmen einer Folgemaßnahme nach § 18 HinSchG erforderlich ist
Verwaltungsbehörden: aufgrund einer Anordnung in einem einer Meldung nachfolgenden Verwaltungsverfahren, einschließlich verwaltungsbehördlicher Bußgeldverfahren
Gerichte: aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung
Zuständige Stellen: Falls die interne Meldestelle nicht zuständig für eine Meldung oder ist es ihr nicht möglich, dem gemeldeten Verstoß innerhalb einer angemessenen Zeit weiter nachzugehen, so wird die Meldung unverzüglich an die jeweilige für die Aufklärung, Verhütung und Verfolgung des Verstoßes zuständige Stelle weitergeleitet.
Personenbezogene Daten, die im Rahmen einer Information und Beratung erhoben werden, werden keinen anderen Stellen offengelegt.
Die von Ihnen gemeldeten personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Dokumentation nach § 11 HinSchG für die Dauer von 3 Jahren gespeichert. Die Dokumentation kann länger aufbewahrt werden, um die Anforderungen nach diesem Gesetz oder nach anderen Rechtsvorschriften zu erfüllen, solange dies erforderlich und verhältnismäßig ist.
Nicht erforderliche aber dennoch gemeldete Daten unterliegen nach § 3 (2) DSG NRW ggf. einem Verwertungsverbot oder werden, soweit dies mit einem verhältnismäßigen Aufwand möglich ist, unverzüglich entfernt, getrennt, unkenntlich gemacht oder gelöscht.
Aufgrund der vorgenannten Rechtsgrundlagen nach dem HinSchG ist Ihre Einwilligung für die Meldung von Hinweisen nicht erforderlich. Nur soweit zur Verarbeitung von bestimmten Daten bzw. für bestimmte Vorgehensweisen Ihre ausdrückliche Einwilligung nach dem HinSchG erforderlich werden sollte, werden Sie dazu, falls eine Kontaktaufnahme oder Kommunikation möglich ist, gesondert aufgefordert. Ihre ggf. daraufhin erteilte Einwilligung können Sie jederzeit ganz oder teilweise ohne Angaben von Gründen für die Zukunft widerrufen. Ein Widerruf würde die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berühren.
Was sind personenbezogene Daten?
Der Begriff der personenbezogenen Daten ist in Artikel 4 Ziffer 1 der DS-GVO definiert. Demnach handelt es sich um alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Darunter fallen beispielsweise Ihr Name, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer oder Ihr Geburtsdatum.
Was bedeutet die Verarbeitung von Daten?
Was bedeutet die Verarbeitung von Daten?
Die Bedeutung der Verarbeitung personenbezogener Daten ergibt sich aus Artikel 4 Ziffer 2 DS-GVO. Danach ist die Bezeichnung „Verarbeitung“ ein umfassender Oberbegriff für sämtliche Verfahrensweisen im Umgang mit Daten. Hierzu zählen beispielsweise die Erhebung, die Speicherung, die Verwendung, die Übermittlung und die Löschung von personenbezogenen Daten.
Ihre Rechte nach der DS-GVO
Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der DS-GVO und die Vorschriften des DSG NRW.
Verantwortliche Person im Sinne der DS-GVO:
Kreis Kleve
Der Landrat
Nassauerallee 15-23
47533 Kleve
02821 85-0
02821 85-500 (Fax)
info@kreis-Kleve.de
www.kreis-Kleve.de
Der Landrat
Nassauerallee 15-23
47533 Kleve
02821 85-0
02821 85-500 (Fax)
info@kreis-Kleve.de
www.kreis-Kleve.de
Die Einhaltung der rechtlichen Grundlagen bzw. Voraussetzungen werden durch den Datenschutzbeauftragten des Kreises Kleve überwacht. Den Datenschutzbeauftragten des Kreises Kleve erreichen Sie unter datenschutzbeauftragter@kreis-kleve.de oder 02821 85-888. Der Datenschutzbeauftragte ist nicht zuständig für datenschutzrechtliche Fragen in Bezug auf die Tätigkeit der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, anderer Behörden auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene oder privater Unternehmen und Vereine. Insofern wenden Sie sich bitte unmittelbar an die Datenschutzbeauftragte bzw. den Datenschutzbeauftragten der betreffenden Stelle.
Datenschutzrechtliche Beschwerden über den Kreis Kleve richten Sie bitte an die
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW),
Kavalleriestr. 2-4,
40213 Düsseldorf
0211 38424-0
0211 38424-10 (Fax)
poststelle@ldi.nrw.de.
Kavalleriestr. 2-4,
40213 Düsseldorf
0211 38424-0
0211 38424-10 (Fax)
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